Unser Leistungsspektrum für Straßenbauämter:
Bestandserfassung:
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Bestandsaufnahmen
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Auswertung der Geländeaufnahme insbesondere unter Verwendung der Codierung und entsprechende Auswertung im Datenformat des Auftraggebers.
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Erstellung eines digitalen Geländemodels im gewünschten Datenformat z.B. CARD/1 oder Stratis.
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Erstellen von Geländeschnitten
Bauvermessung:
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Anbringung von Höhen im Bezugssystem
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Verdichtung von Festpunkten als Netzausgleichung oder durch GPS-Messung
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Auspflocken von Straßenachsen
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Anbringen von Markierungen (z.B. Eisennadeln) zur Randsteinsetzung laut Ausbauplan oder in festem Bezug zu einer Hauswand (vertraglicher Gehwegabstand zum Haus)
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Böschungsangaben
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Gradientenabsteckung (Höhenangaben)
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Kanalabsteckung (Lage und Höhe)
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Kontrollaufnahme der Belagsdecke mit Auswertung zum Soll (Neigung, dH, Achsabstände, Station)
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Erdmassenabrechnung zur Kontrolle des Erdbauers
Grenzfeststellung:
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Bei Straßenausbaumaßnahmen herausgefallene Grenzpunkte müssen vom Verursacher wieder gesetzt werden. Dies kann der betroffene Eigentümer beauftragen oder die Behörde, die den Ausbau angeordnet hat.
Straßenschlussvermessung:
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Vor dem Ausbau, so möglich, können schon die alten Grenzen koordiniert werden. Zu diesem Zeitpunkt können alte Grenzzeichen im Bereich des Ausbaus aufgefunden werden, da die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben, eine frühe Grenzfeststellung ist daher vorteilhaft.
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Nach dem Ausbau einer Bundes- Landes- oder Kreisstraße müssen Verträge umgesetzt und alte Grenzen wiederhergestellt werden, da die Grenzzeichen entweder durch den Straßenausbau herausgefallen sind oder an einer neuen Stelle gesetzt werden müssen.
Bei der Straßenschlussvermessung ist auf Vermeidung von 0m² Flächen zu achten und darauf einerseits möglichst wenige neue Grenzpunkte zu erzeugen, andererseits den neuen Grenzverlauf möglichst identisch mit der Örtlichkeit festzulegen. Neue Festpunkte müssen an zweckmäßigen Stellen gesetzt werden.