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KUNDEN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
Das Wichtigste gibt es bei uns am Anfang und kostenlos !   ...eine kompetente Beratung

Unsere Erfahrung aus hunderten von Entwurfs-, Bau- und Katastervermessungen zahlt sich aus. Dabei arbeiten wir ein speziell auf Ihr Anliegen zugeschnittenes Angebot aus. Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben auch vor Ort. Da wir Kataster- und technische Vermessungen ausführen, bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand.


Beratung

Bei uns erhalten Sie eine kostenlose projektbezogene Beratung.
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin entweder bei uns im Büro
oder direkt bei Ihnen vor Ort.


Grundstücksvermessung   (Katasterfortführungsvermessungen)   [ ➔ ]

Zur Umsetzung Ihrer Planung müsste das Grundstücks geteilt werden (z.B. für Doppelhaus hälftig teilen) oder bei einer Erbengemeinschaft sollen anteilig Flächen gebildet werden oder die Grundstücksgrenze soll an den Straßeverlauf angepasst werden. Bei Ihrem neu bebauten Grundstück fehlen die Grenzpunkte? Sie möchten einen Zaun setzen, eine Garage bauen oder einfach wissen wo Ihre Grenzpunkte sind. Sie möchten mehrere Parzellen zu einer sinnvoll geformten oder der aktuellen Nutzung angepassten Parzelle verschmelzen. Sie sind mit dem Bau Ihres Hauses fertig. Jetzt muss das neue Gebäude für das Liegenschaftskataster aufgenommen werden.


Gutachten und Pläne   [ ➔ ]

Ermittlung von Grenzabständen:
Sie möchten wissen ob eigene oder benachbarte Bauwerke oder Außenanlagen auf Ihrem Grund liegen.

Vertragslagepläne:
Sie beabsichtigen die Veräußerung eines Teils Ihres Grundstücks.

Baulastenübernahmen:
Falls ein Bauvorhaben die Grenzen der Zulässigkeit überschreitet kann man im Vorfeld durch Baulastenübernahme die Zulässigkeit herstellen.

Sie möchten ein Grundstück kaufen:
Die amtliche Fläche dazu wird nicht im Grundbuch sondern im Liegenschaftskataster geführt. Stellen Sie sicher, dass die erworbene Fläche wirklich stimmt.


Entwurfsvermessung   [ ➔ ]

Sie möchten ein Bauvorhaben planen. Dazu benötigt Ihr Architekt oder die Fertighausfirma vom Geometer die Grundlagenermittlung.

Damit das Haus später nicht z.B. zu tief im Gelände sitzt und die Zufahrt zur Garage nicht zu steil ist oder zur Beurteilung, ob Bäume bestehenbleiben können, benötigt man die Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage. Die Bestandsaufnahme muss für den Einsatzzweck ausgewertet werden.

Sie wollen ein Haus bauen oder umbauen. Dazu benötigen Sie ein Baugesuch (dies fertig z.B. ein Architekt). Teil des Baugesuchs ist ein Lageplan nach LBOVVO.


Bauvermessung   [ ➔ ]

Ihre genehmigte Planung soll in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Bau soll beginnen. Ihre Baufirma benötigt hierzu:

Auspflocken der Baugrube
Anbringung einer Höhe
Einschneiden des Schnurgerüsts
Erdmassenabrechnung


Referenzen   [ ➔ ]


KONTAKT
Büro Biberach

Vermessungsbüro
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Peter Javorsky [Dipl.Ing]
Öffentlich bestellter
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